Sonderzahlungen (Urlaubs + Weihnachtsgeld) in Elternzeit

Hallo,

ich habe eine Frage.

Unsere kleine Maus soll im Januar 2024 kommen. Ich werde bis Dez. 24 in Elternzeit gehen (also Vollzeit Elternzeit)

Ich bekomme normalerweise 2 mal im Jahr Sonderzahlungen (IG Metall lässt grüßen ;)).
Im Mai (Urlaubsgeld) und im Nov. (Weihnachtsgeld)

Frage wäre: Wird das mit dem Elterngeld verrechnet? Oder bekomme ich so wie jedes Jahre einfach die Sonderzahlung als ob ich Arbeiten gehe?

Weiß das jemand? Oder hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?

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dein Gehalt wird doch komplett mit Sonderzhalungen gerechnet fürs Elterngeld.
Vom Arbeitgeber bekommst du gar keine Zahlungen

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Da hast du aber ziemlich falsche Aussagen getroffen.
Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt und die darf man, wenn man Anspruch darauf hat, auch während der EZ erhalten.

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Wieder einmal falsch. Ich habe während der Ez 3 Jahre Weihnachtsgeld bekommen.

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Huhu,

Ich würde in den Tarifvertrag schauen, ob du überhaupt Anspruchsberechtigt bist. Wenn ja, dann wird es aufs Elterngeld nicht angerechnet.

Allerdings werden die Zahlungen bei der Berechnung auch nicht berücksichtigt.

Lieben Gruß

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Hi, du bekommst anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Da es eine Sonderzahlung ist, wird es nicht mit dem Elterngeld verrechnet. Und du solltest doch eigentlich noch anteilig Transformationsgeld und T Zug bekommen.

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Pauschal nicht richtig. Ich habe z.B 3 Mal volles Weihnachtsgeld bekommen.

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Es ist auch keine pauschale Antwort, sondern genau auf ihre Frage. Es geht um IG Metall und da bekommt man das nur anteilig.

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Ob du in der Elternzeit Sonderzahlungen für bereits "erarbeitete" Zeiten bekommst steht meist im Tarifvertrag und unterliegt dann gewissen Fristen.
Das Weihnachtsgeld dieses Jahr wirst du wahrscheinlich noch bekommen,aber wenn du dann ein Jahr in EZ bist dann wird es da wahrscheinlich kein Geld geben.

Es gab da ja z.B. im Tvöd kürzlich auch Fristenregeln für die Inflationsprämie, die einige Mütter ziemlich doof getroffen hat.

Leider gelten Urlaubs- und Weihnachtsgeld als "sonstige Bezüge" und werden somit auch nicht förderlich zur Berrechnung des EG genutzt. Im Prinzip ist das ziemlich unfair, weil es bestimmteArbeitnehmer bevorzugt, denn bei gleichem Jahresbrutto hat der AN mit 12 Auszahlungen dem AN mit 14 Auszahlungen gegenüber einen Vorteil beim EG.


Leider sieht man in Deutschland das Weihnachtsgeld oft noch als einen Art "Bonus", was im Prinzip Quatsch ist. Es wird genau wie anderes Einkommen versteuert und unterliegt der Sozialabgabenpflicht. In den Tarifverträgen ist es in der Regel auch nicht Leistungsabhängig und somit eigentlich ganz normaler Lohnbestandteil, das hilft dir leider im Moment nichts, weil dir Rechtslage es eben anders sieht.

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Stimme in allem zu, nur nochmal ergänzend: Dafür wird Bonus/13.Gehalt auch nicht auf das Elterngeld angerechnet, auch wenn es während EG-Bezugs fließt. Wahrscheinlich hat die TE auch mindestens einen kleinen Anspruch für die Sonderzahlungen 2024 wenn der ET ja im Januar liegt und somit die 8 Wochen Mutterschutz für die Berechnung auch berücksichtigt werden.

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Ja das stimmt, aber ich würde behaupten die meisten hätten finanziell mehr davon man würde das gesamte Brutto als Bemessungsgrundlage nehmen und dann eben auch Sonderzahlungen in der EZ anrechnen.

Denn oft gibt es eben keine oder nur sehr geringe Zahlungen in der EZ.