Sollte oder muss man sein Baby der Haftpflichtversicherung anmelden?

hallo. Frage steht im Titel. Sollte man das machen? Und wenn ja, reicht eine einfache E-Mail. Vielen Dank

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Grundsätzlich ja und ja.

Aber Babys sind noch deliktsunfähig und haften nicht. Du als Elternteil dann aber oft wegen Verletzung der Aufsichtspflicht etc.

Manche Versicherungen übernehmen aber auch Schäden deliktsunfähiger Personen. Ob das bei deiner der Fall ist, musst du im Kleingedruckten nachlesen.

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Ja sollte man meiner Meinung nach!
Ich habe meine Tochter U6 extra mitversichert, weil wenn meine Tochter z.b eine teure Brille kaputt macht, dann möchte ich auch, dass der Geschädigte dafür entschädigt wird & nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.
Bei meiner Versicherung macht das ca. 14€ mehr im Jahr aus, ist also ein überschaubarer Betrag.

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Also der Geschädigte würde dann das Geld von dir bekommen und du würdest auf dem Schaden sitzen bleiben. Nicht andersrum.

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Nein.

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Hallo 👋

Unsere kleine Maus ist in unserer Familienhaftpflicht inbegriffen, kostet nicht mehr als vorher auch. Mir war das einfach wichtig, es kann so schnell was passieren. Da reicht eine ausgelaufene Windel oder ein wickelunfall oder Essensflecken auf dem Sofa von Freunden. Da will ich, dass diese ihr Sofa auch anständig und professionell reinigen lassen können und nicht im wahrsten Sinne Wortes drauf sitzen bleibt 😉

LG
Fledily mit Elli (fast 15 Monate alt 🥲🥰)

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Wir haben einen Family Tarif, der also explizit auch bei Schäden durch die Kinder haftet.

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Hi,
auf jedem Fall. Ob eine Email reicht hängt von der Versicherung ab. Du kannst es auf jedem Fall per Mail probieren und um schriftlicher Bestätigung bitten, damit du sicher bist.

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Hallo,

ja, definitiv. Was Ihr braucht ist ein Zusatz in der Haftpflichtversicherung, der "Schäden durch nicht deliktfähige Kinder" abdeckt. Bitte einfach beim Versicherungsmenschen ansprechen.
Kinder unter 7 sind deliktunfähig - im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr.
Das heißt, gegen die Kinder besteht kein Anspruch auf Schadenersatz - und gegen die Eltern nur, wenn nachweislich die Aufsichtspflicht verletzt wurde, was immer schwierig zu beweisen und auch Auslegungssache ist.

Bei der Mitversicherung der Schäden durch deliktunfähige Kinder zahlen die Versicherer dann eben auch ohne das rechtlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen wird. In der Regel gibt es eine Begrenzung der Schadensummen.
Die Versicherung kann sich als extrem hilfreich erweisen, wenn mal aus Versehen ein Bauklotz in den Fernseher der besten Freunde fliegt oder Junior beim Familienessen das neue iPhone des Schwagers vom Tisch fegt.

In beiden Fällen dürfte in der Regel keine Aufsichtspflichtsverletzung vorliegen und somit hätten die Geschädigten auch keinen Anspruch. Normalerweise lässt man ja aber niemanden, schon gar nicht Freunde oder Familie, achselzuckend auf dem Schaden sitzen, sondern würde den Schaden selbst übernehmen. Wenn man mal eben die 1000-2000 Euro für das neue Smartphone übrig hat - schön! Wenn aber nicht, greift eben genau diese Versicherung.

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Ja, melden mit Geburtsurkunden und prüfen ob deliktunfähige Kinder mitversichert sind.

Unser Sohn hat bei den Schwiegereltern aus Versehen ein Glas Cola umgestoßen und es ist komplett übers Handy der Oma gelaufen. Das war danach leider kaputt und die Versicherung hat das nur bezahlt, weil wir eben deliktunfähige mitversichert haben, sonst hätten wir den Schaden selbst bezahlen müssen, was jetzt in dem Fall auch kein Problem gewesen wäre, aber es kann ja auch mal auf dem Schulweg ein Auto beschädigt werden, einfach mit dem Roller oder Ranzen dran gekommen. Die Kinder schubsen sich ja auch Mal. Mit 6 sind sie immer noch deliktunfähig und du musst aber, sofern dein Kind nicht ständig Blödsinn baut, nicht mehr überall mit hin gehen, dementsprechend bist du aus der Aufsichtspflicht raus und der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen.
Das würde ich nicht wollen, daher wurden die Kinder immer mitversichert, kostet auch nicht die Welt.