Frage Elterngeld

Hallo
Ich erwarte im Juni mein zweites Kind. Ich habe vom 14.10.16 bis 13.10.17 in Elterngeld bekommen. Bin ab dem 07.05.18 in mutterschutz. Mein Entbindungstermin ist am 18.06.18.
Wird da noch was von meinem alten Einkommen berechnet ?

Wie ist es wenn mein Mann sich auch 1-2 Monate Elterngeld beantragen möchte, dann bekomme ich ja in den 1-2 Monaten keins oder ? Ist es dann besser das er gleich die ersten Monate nimmt da ich da ja noch das mutterschaftsgeld bekomme ?

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Es zählt bei dir April 2018 12 Monate zurück bis Mai 2017.. da du bist Oktober 2017 EG bekommen hast zählen für die Monate (Mai bis Oktober) dein Gehalt von vor dem ersten Kind.


Warum bekommst du kein EG wenn dein Mann welches bezieht die 2 Monate? Das ist Quatsch.. als Eltern stehen euch 14 Monate inkl mutterschutz zu. Theoretisch könnt ihr beide die ersten 7 Monate gemeinsam parallel euren Anspruch ausschöpfen. Wenn ihr das prinzip 12+2 nehmt dann bezieht ihr halt nur in den 2 Monaten parallel EG.. und den Geschwisterbonus

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Die Dame von der Caritas meinte wir könnten beide zusammen nicht Elterngeld beziehen, also er müsste z.B. 1 und 2 nehmen und ich dann ab 3 ??

Also muss ich dann bei dem Antrag individuell berechnen angeben? Muss ich dann nochmal eine Bescheinigung vom AG holen ?

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Das ist Quatsch. Du musst ab Geburt Elterngeld beantragen, bzw. Kannst du auch ab 3. Monat, aber dadurch bekommst du nicht länger Elterngeld.

Ihr könnt beide gleichzeitig Elterngeld beziehen. Da sieht man wieder, dass auf Beratungsstellen kein Verlass ist.

Schau doch bitte einfach ins entsprechende Gesetz, da stehen alle Informationen drin!

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