Frage zur Zugewinngemeinschaft an die Rechtsexperten

Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zu den Folgen einer Trennung bzw. Scheidung ohne Ehevertrag die wir gerade im Bekanntenkreis diskutieren.
Nehmen wir an, zwei Eheleute sind seit etwas mehr als drei Jahren verheiratet und haben ein achtjähriges Kind. Sie wohnen zur Miete, gehen beide Vollzeit arbeiten und haben ansonsten während der Ehe keine Vermögenswerte angeschafft (ein Auto wurde vor acht Jahren gemeinsam angeschafft). Vielmehr existiert ein Haushaltskonto in das beide monatlich für den regelmäßigen Bedarf einzahlen, über den Rest kann jeder für sich frei verfügen. Der Mann verdient etwa 60% des Gesamteinkommens, beide haben ein eigenes Girokonto und auch ein Depot mit eigenem Ersparten.
Wenn nun über eine Scheidung nachgedacht wird, werden nach meinem Verständnis die Zugewinne des Vermögens herangezogen, d.h. was an Werten während der Ehe dazu gekommen ist, korrekt? Wenn also z.B. ein Depot am Tag der Eheschließung 50.000 Euro wert war und bei Einreichung der Scheidung 60.000, wäre der Zugewinn von 10.000 zu teilen und der Ex-Ehepartner mit 5.000 auszuzahlen. Hier die Fragen dazu:
1. Was passiert wenn z.B das Depot zum fraglichen Stichtag weniger wert ist als bei der Eheschließung? Ist dann gar nichts zu zahlen weil es keinen Zugewinn gibt?
2. Wenn der gesamte Teil des Depots mit einer Abfindung finanziert wurde die der Ehepartner VOR der Eheschließung erhalten hat, so wird diese Abfindung nicht Teil der Berechnung für den Zugewinn, richtig? Sprich der Ehepartner müsste dem/der Ex nur etwas ausbezahlen wenn das durch die Abfindung finanzierte Depot einen Wertzuwachs erzielt hätte?
3. Wenn beide Ehepartner vor der Eheschließung und während der Ehe in einen Rentensparplan eingezahlt haben, der allein durch regelmäßige Einzahlungen einen Wertzuwachs erzielt hat, wird das auch in die Berechnung einbezogen oder bleibt das davon unberührt?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

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Beim Zugewinnausgleich werden Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner festgesetzt. Die Differenz wird jeweils geteilt und jeder bekommt quasi die Hälfte. Wie während der Ehe Gewinne oder Verluste erzielt wurden, ist irrelevant.

Zu 1) auch Verluste werden geteilt

Zu 2) Genau, die Abfindung fließt in das jeweilige Anfangsvermögen mit rein, von daher erhält davon der andere Partner nichts, sondern nur die Hälfte ab Beginn der Ehe

Zu 3) Das funktioniert wie Punt 2

Man kann allerdings auf den Zugewinn auch verzichten.