Gemeinsames Sorgerecht Unterschriften

Hallo.
Mein Mann und ich haben noch das gemeinsame Sorgerecht, allerdings werde ich das Alleinige Sorgerecht beantragen und auch bekommen (ist etwas vorgefallen, so dass er nur noch begleitenden Umgang haben darf).
Leider wird sich das noch etwas hinziehen, bis ich das Alleinige Sorgerecht habe. Deshalb muss mein Mann ja für vieles mit Unterschreiben, Schule, Arzt usw. Nun ist mein Mann für mich nicht immer erreichbar bzw. wird es darauf hinauslaufen das alles mit Anwalt geklärt wird. War jemand in der gleichen Situation? Haben Schule, Arzt etc. es akzeptiert, dass nur ein Sorgeberechtigter Unterschreibt?

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Beim Arzt hat noch nie einer auf zwei Unterschriften bestanden.

In der Schule ist es unterschiedlich: bei der Anmeldung und bei Dingen wie Fotoerlaubnis oder so, da brauchen wir immer beide Unterschriften. Bei alltäglichen Dingen für Ausflüge oä. reicht eine Unterschrift.

Wenn also jetzt nicht gerade die Schulanmeldung ansteht oder du einen Pass brauchst, wird es sich erstmal ohne die des Vaters gehen.

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Meine eine Tochter wird im SPZ behandelt. Da wird auf die Unterschrift beider Sorgeberechtigter bestanden.
Und bei meiner Großen steht ein Schulwechsel an.

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du brauchst für eine Passbentragung nicht die Unterschrift des Vaters

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weil begleiteter Umgang vorliegt, bekommst du nicht das alleinige Sorgerecht.
Begleiteter Umgang ist nie für immer, das ist ein Phase, die wieder zurückgewandelt wird in normalen Umgang.

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Ich bekomme das Alleinige Sorgerecht aus anderen Gründen die ich hier nicht erläutern möchte.
Der begleitende Umgang wird auch auf Dauer sein oder halt gar kein Umgang.

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Dann muss ja ein Gerichtsurteil vorliegen sonder kann dir leider niemand sagen ob du es bei dem Richter dann auch wirklich bekommst. Wir haben es beruflich sogar erlebt das ein Vater trotz missbrauch an der Tochter erstmal nicht das Sorgerecht entzogen kam obwol wir und auch das Jugendamt davon ausgegangen ist. Da musste Berufung eingelegt werden.
Aber solange brauchst du seine Unterschrift

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Es kommt tatsächlich drauf an was genau du machen musst und dann auch wie genau es z.B. der Bearbeiter nimmt. Meine Tochter lebte nach der Trennung definitiv mehr bei mir als beim Vater und ich wollte sie deshalb auch ummelden. Er hat dies verweigert. Ich hätte sie ohne Probleme mit ummelden können auch ohne die Zustimmung des Vaters. Gefragt wurde nicht obwohl ja erkenntlich war das ich mich ohne meinen Mann ummelde. Ich war so ehrlich und habe gesagt dass er nicht zustimmt und dann hat sie gesagt "ok dann können wir sie ja auch nicht mit ummelden". Hätte ich aber nichts gesagt wäre es ohne Probleme möglich gewesen. Zumindest wenn er es nicht nachträglich bemängelt hätte.

Beim Arzt oder so fragt meist keiner nach wenn du nicht explizit erwähnst dass ihr getrennt seid.

Falls möglich würde ich für die Übergangszeit eine Vollmacht ausstellen lassen für diese Themen.
Denn bei der Schulanmeldung wirst du sicher nicht ohne seine Unterschrift auskommen.
Bei mir ist es ähnlich. Wir haben auch nur noch begleiteten Umgang und habe nun vor einer Woche das alleinige Sorgerecht übertragen bekommen. Bis dorthin musste ich um jede Unterschrift kämpfen. Eine Vollmacht hätte er aber nie unterschrieben. Vielleicht ist das aber bei dir ja anders.