Was muss vor der Geburt alles beantragt werden?

Guten Morgen liebe Community,

Wie schon oben zu lesen ist möchte ich mich jetzt an die bevorstehenden Aufgaben vor der Geburt widmen.

Ich Rutsche am Wochenende in die 27 SSW.
Der Verlauf der Schwangerschaft ist normal.
Der ET wurde auf Anfang Januar datiert.

Ich bin berufstätig und befinde mich nun im Beschäftigungsverbot.

Ich habe mich schon belesen was vorher alles beantragt werden muss und weiß nicht wo und wann ich anfangen soll 😄

Ich bin gesetzlich bei der AOK versichert die auch über die SSW sowie der voraussichtliche ET informiert ist. Wann muss ich Mutterschaftsleistung beantragen und wo und wann muss ich überall Elternzeit beantragen? Und wann habt ihr euch im Krankenhaus angemeldet?

Ich freue mich auf eure Nachrichten
Liebe Grüße

1

Für das Mutterschaftsgeld erhältst du eher zum Ende der Ss einen Schein von der Gyn, sonst frag bei der AOK nach wie es dort gehandhabt wird

Geburtsanmeldung: ich würde mich da informieren wo du gerne entbinden möchtest (auch dafür wird es eine Überweisung später von der GYN kommen)

Sorgerecht/Vaterschaft geht sowohl vor als auch nach der Geburt,, solltet ihr nicht verheiratet sein.

Also die meisten Sachen kannst du erst nach der Geburt beantragen…Kindergeld und Elterngeld z.b. denn dafür benötigst du eine spezielle Geburtsurkunde
- überlege dir schon wie lange du Elternzeit nehmen möchtest bzw auch dein Partner, falls er möchte…

Alle Unterlagen könnt ihr soweit auch schon vorab ausfüllen und fertig machen…

Familienversicherung geht ebenso erst nach Geburt

Du kannst bei Kinderärzten anfragen wegen Kapazität, da die erste U-Untersuchung relativ schnell kommen wird

2

Hi 😊 für das Mutterschaftsgeld bekommst du eine Bescheinigung vom FA, dazu füllst du noch einen Antrag von der Krankenkasse aus. Kannst du online schon mal suchen oder anrufen und dir zuschicken lassen. Bei meiner Krankenkasse sollte man es bis Ende SSW 32 eingereicht haben.

Deinem Arbeitgeber gibst Du auch eine Bescheinigung, die brauchen die auch für die Berechnung von ihrem Anteil des Geldes.

Elternzeit meldest du dann nur an. Gibt online Formschreiben. Dann muss man sich nicht selbst was ausdenken. Frist ist 7 Wochen vor Antritt, also für dich bis 7 Tage nach der Geburt. Im ersten Schritt müssen die ersten 2 Jahre angegeben werden. Das dritte Jahr geht dann mit 13 Wochen Frist vor dem 2. Geburtstag. Falls dein Partner ab Geburt auch einige Wochen zuhause bleiben möchte, würde ich das bis spätestens Ende 30. Woche anmelden. Ansonsten gilt auch für ihn 7 Wochen vor Antritt innerhalb der ersten 2 Jahre und 13 Wochen für den Zeitraum danach.

Elternzeit ist ja nicht nur dein Elterngeldbezug, sondern auch die Zeit danach.

4

„Deinem Arbeitgeber gibst Du auch eine Bescheinigung, die brauchen die auch für die Berechnung von ihrem Anteil des Geldes.“

Braucht man nicht, da die Krankenkasse sich mit dem AG in Verbindung setzt.

Elternzeit:

„Frist ist 7 Wochen vor Antritt, also für dich bis 7 Tage nach der Geburt.“

Das ist falsch, die Frist ist 7 Wochen vor Beginn, ja, aber das sind nicht automatisch 8 Tage nach Geburt. Es sind einfach 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes.

„Das dritte Jahr geht dann mit 13 Wochen Frist vor dem 2. Geburtstag“

„Ansonsten gilt auch für ihn 7 Wochen vor Antritt innerhalb der ersten 2 Jahre und 13 Wochen für den Zeitraum danach“

Beides falsch, die Frist ist natürlich 7 Wochen.

Die 13 Wochen sind es erst nach dem 3. Geburtstag!

3

Vor der Geburt:

Mutterschaftsgeld, den Zettel dafür kannst du dir jetzt schon beimGyn holen.

5

Für das Mutterschaftsgeld braucht man nicht unbedingt eine Bescheinigung. Kommt auf die Krankenkasse an. Ich konnte einen online Antrag stellen und hab da nur ein Foto vom Mutterpass mit dem voraussichtlichen ET hochgeladen. Daraufhin wurde das Mutterschaftsgeld überwiesen